NotenPilot – Datenschutz nach Bundesland
Rechtliche Anforderungen für die datenschutzkonforme Nutzung von NotenPilot in allen 16 deutschen Bundesländern
Der Schuldatenschutz ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland hat eigene Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die regeln, unter welchen Bedingungen Lehrkräfte personenbezogene Schülerdaten auf privaten Geräten oder schulischen Dienstgeräten verarbeiten dürfen.
Wählen Sie Ihr Bundesland, um die spezifischen Anforderungen und die Compliance von NotenPilot für Ihren Standort zu erfahren:
Alle 16 Bundesländer im Überblick
- Baden-Württemberg – VwV Datenschutz öffentliche Schulen BW, 9 Pflichtmaßnahmen
- Bayern – KMBek VollzBek DS-Schulen (BayMBl. 2022), BayITSiR
- Berlin – SchuldatenV Berlin, zweistufiges Genehmigungsverfahren
- Brandenburg – DSV Schulen Brandenburg, Anlage-7-Erklärung
- Bremen – BremSchulG und BremDSG, Schulleitung-Genehmigung
- Hamburg – HmbSG und HmbDSG, strenge Regeln für private Geräte
- Hessen – SchDSV Hessen 2023, §20 private Geräte
- Mecklenburg-Vorpommern – SchulDSVO M-V 2020
- Niedersachsen – RdErl. MK 2020, besondere Regelung für iPad
- Nordrhein-Westfalen – VO-DV I Anlage 3 Nr. 10, Noten explizit erlaubt
- Rheinland-Pfalz – ÜSchO §89 und LDSG RLP
- Saarland – SSchulDSG 2024 (neues eigenständiges Gesetz)
- Sachsen – VwV Schuldatenschutz Sachsen (REVOSax)
- Sachsen-Anhalt – SchulG LSA und DSG LSA
- Schleswig-Holstein – DSGVO + SchulG SH (nach Auslaufen der SchulDSVO SH)
- Thüringen – ThürSchulO §136 Abs. 6, kein US-Cloud-Einsatz
Was alle Bundesländer gemeinsam haben
Trotz unterschiedlicher Landesregelungen gibt es bundesweit geltende Gemeinsamkeiten:
- DSGVO gilt überall – die DSGVO ist unmittelbar anwendbares EU-Recht und bildet die Basis in allen 16 Bundesländern.
- Verschlüsselung ist Pflicht – nahezu alle Bundesländer schreiben die Verschlüsselung personenbezogener Schülerdaten auf mobilen Geräten vor.
- Schulleitung-Genehmigung – die Nutzung privater Geräte für Schülerdaten erfordert in allen Bundesländern mindestens die Zustimmung der Schulleitung.
- Dienstgeräte sind unkomplizierter – auf schulisch bereitgestellten (Dienst-)Geräten entfällt in allen Bundesländern das private Genehmigungsverfahren.
- Keine Drittlands-Cloud – der Einsatz von Cloud-Diensten ohne ausreichendes europäisches Datenschutzniveau ist für Schülerdaten in keinem Bundesland zulässig.
NotenPilot ist für alle Bundesländer ausgelegt: AES-256-Verschlüsselung, vollständige Offline-Datenhaltung, Touch ID / Face ID und Apple App Sandbox – NotenPilot erfüllt die technischen Datenschutzanforderungen in allen 16 Bundesländern. Der Schritt, den Sie tun müssen: Genehmigung bei Ihrer Schulleitung einholen.
App laden
Einmalkauf für Mac und iPad – kein Abo, keine In-App-Käufe.