Notenverwaltung in Niedersachsen – Datenschutz für Lehrkräfte
Rechtliche Grundlagen nach RdErl. MK 1.1.2020: Was gilt für private Geräte und was für Dienstgeräte?
Rechtsgrundlage in Niedersachsen
Die zentrale Rechtsgrundlage ist der Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 1. Januar 2020 (RdErl. MK 1.1.2020): „Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften", veröffentlicht im Nds. MBl. 2020, S. 153. Ergänzend gelten das Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG), das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) und die DSGVO.
Regelung für private Geräte
Der RdErl. unterscheidet explizit nach Gerätekategorie und Betriebssystem:
Die lokale Speicherung personenbezogener Schülerdaten im internen Speicher von iOS- und iPadOS-Geräten ist nach dem RdErl. MK 1.1.2020 auf privaten IT-Systemen nicht erlaubt. Gleiches gilt für Android-Geräte und ChromeOS.
Schriftliche Genehmigung der Schulleitung (befristet auf 5 Jahre), Erfüllung der technischen Mindestanforderungen und nachgewiesene Datenschutzmaßnahmen.
Regelung für Dienstgeräte
Der RdErl. MK 1.1.2020 regelt ausschließlich private IT-Systeme von Lehrkräften. Auf dienstlich bereitgestellten Geräten – also Macs und iPads, die vom Schulträger oder Land zur Verfügung gestellt wurden – gelten diese Einschränkungen nicht.
Auf einem Dienstgerät ist die Schule selbst für die datenschutzkonforme Konfiguration verantwortlich. Eine Notenverwaltungs-App wie NotenPilot kann dort auf dem Mac wie auch auf dem iPad eingesetzt werden, sofern die schulische IT-Administration die App freigibt.
Technische Anforderungen (private Macs)
- Separates, passwortgeschütztes Benutzerkonto für dienstliche Nutzung
- Verschlüsselung der Verzeichnisse mit personenbezogenen Daten (FileVault auf macOS)
- Firewall aktiviert (in macOS integriert)
- Antivirensoftware (macOS XProtect gilt als ausreichend)
- Datensicherung aktiviert und getestet
- Verschlüsselte externe Medien für den Datentransfer
- Kein iCloud-Backup für Schülerdaten
- Genehmigung der Schulleitung (5 Jahre gültig, bei wesentlichen Änderungen zu erneuern)
NotenPilot in Niedersachsen
| Szenario | Zulässigkeit |
|---|---|
| Privater Mac mit Schulleitung-Genehmigung | ✓ Zulässig |
| Privates iPad (eigenes Gerät) | ✗ Nicht zulässig (RdErl. MK 1.1.2020) |
| Dienstgerät Mac (schulisch bereitgestellt) | ✓ Zulässig |
| Dienstgerät iPad (schulisch bereitgestellt) | ✓ Zulässig |
Auf einem privaten Mac erfüllt NotenPilot alle technischen Anforderungen des Erlasses:
✓ Passwortschutz + Touch ID als zusätzliche App-eigene Zugriffssperre.
✓ Keine Netzwerkverbindungen – lokale Datenhaltung ohne Cloud.
✓ Keine Drittanbieter – kein Tracking, kein Datentransfer.
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Einmalkauf für Mac und iPad – kein Abo, keine In-App-Käufe.