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Notenverwaltung in Sachsen – Datenschutz für Lehrkräfte

VwV Schuldatenschutz Sachsen – Rechtliche Grundlagen für private Geräte und Dienstgeräte

Rechtsgrundlage in Sachsen

Die zentrale Norm ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Datenschutz beim Umgang mit personenbezogenen Daten an Schulen (VwV Schuldatenschutz), veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt und abrufbar über REVOSax. Sie konkretisiert die DSGVO und das Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) im Schulbereich.

Ergänzend gilt das Sächsische Schulgesetz (SächsSchulG). Der Freistaat Sachsen stellt über den DigitalPakt zunehmend Dienstgeräte für Lehrkräfte bereit.

Private Geräte

Die VwV Schuldatenschutz (Teil V Nr. 2b) erlaubt Lehrkräften, private Geräte für dienstliche Aufgaben zu nutzen – setzt dabei jedoch enge Grenzen:

Einschränkung: Personenbezogene Schülerdaten dürfen auf privaten mobilen Geräten und Datenträgern lediglich als temporärer Zwischenspeicher im Rahmen eines Verarbeitungsvorgangs gehalten werden – eine dauerhafte lokale Datenhaltung (wie eine Notenverwaltungsdatenbank) ist nach dem Wortlaut der VwV nicht eindeutig gedeckt.

Für die Nutzung einer dauerhaften Notenverwaltungs-App auf einem privaten Gerät empfehlen wir daher, die konkrete Zulässigkeit vorab mit der Schulleitung und dem Schulischen Datenschutzbeauftragten zu klären.

Dienstgeräte

Auf dienstlich bereitgestellten Geräten (schulische Macs und iPads) gelten die Einschränkungen der VwV für private mobile Geräte nicht. Die Schule ist für die datenschutzkonforme Konfiguration verantwortlich. NotenPilot kann auf Dienstgeräten uneingeschränkt eingesetzt werden.

Technische Anforderungen

Für private mobile Geräte schreibt die VwV vor:

NotenPilot in Sachsen

NotenPilot erfüllt die technischen Datenschutzanforderungen der VwV Schuldatenschutz vollständig:

✓ AES-256-Verschlüsselung – alle Schülerdaten werden verschlüsselt gespeichert.
✓ Passwortschutz + Touch ID / Face ID – mehrfacher Zugriffsschutz.
✓ Keine Netzwerkverbindungen – Daten verlassen das Gerät nicht.
✓ Auf Dienstgeräten uneingeschränkt nutzbar.

Für die Nutzung auf einem privaten Gerät empfehlen wir: Stimmen Sie die Nutzung vorab mit Ihrer Schulleitung ab und klären Sie die konkrete Auslegung der VwV in Ihrer Schule.

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