Notenverwaltung in Berlin – Datenschutz für Lehrkräfte
Schuldatenverordnung Berlin – Zweistufiges Genehmigungsverfahren für private Geräte
Rechtsgrundlage in Berlin
In Berlin regelt die Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Berliner Schulwesen (Schuldatenverordnung – SchuldatenV) in Verbindung mit dem Berliner Schulgesetz (SchulG Bln) und dem Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) die Verarbeitung von Schülerdaten. Übergeordnet gilt die DSGVO (EU 2016/679) unmittelbar.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin stellt ergänzende Handreichungen und Mustervorlagen für Schulen bereit.
Private Geräte
Berlin hat ein zweistufiges Genehmigungsverfahren für die Nutzung privater Geräte zur Verarbeitung personenbezogener Schülerdaten. Lehrkräfte benötigen:
Das Genehmigungsverfahren umfasst typischerweise eine schriftliche Erklärung der Lehrkraft über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie die Prüfung durch die schulische Datenschutzbeauftragte. Stimmen Sie die konkrete Vorgehensweise vorab mit Ihrer Schulleitung ab.
Dienstgeräte
Auf dienstlich bereitgestellten Geräten (schulische Macs und iPads) entfällt der zweistufige Genehmigungsprozess. Die Schule ist als Verantwortliche im Sinne der DSGVO selbst für die datenschutzkonforme Konfiguration zuständig. NotenPilot kann auf Berliner Dienstgeräten ohne gesondertes Verfahren im Rahmen der schulischen IT-Richtlinien genutzt werden.
Das Land Berlin hat im Rahmen des DigitalPakt Schule zahlreiche Dienstgeräte für Lehrkräfte beschafft. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Schulleitung nach verfügbaren Dienstgeräten.
Technische Anforderungen
Die Berliner SchuldatenV und der BlnDSG schreiben für die Verarbeitung personenbezogener Schülerdaten vor:
- Verschlüsselung – personenbezogene Daten müssen auf dem Gerät verschlüsselt gespeichert sein
- Zugriffsschutz – Passwortschutz oder gleichwertige biometrische Absicherung
- Zweckbindung – Daten dürfen ausschließlich für dienstliche schulische Zwecke verarbeitet werden
- Datenlöschung – sichere Löschung bei Nichtmehr-Benötigung oder Gerätewechsel
- Kein Cloud-Speicher – personenbezogene Daten dürfen nicht in nicht-europäischen oder unkontrollierten Cloud-Diensten gespeichert werden
NotenPilot in Berlin
NotenPilot ist technisch auf die Anforderungen der Berliner SchuldatenV ausgerichtet:
✓ Touch ID / Face ID + Passwortschutz – mehrfacher Zugriffsschutz.
✓ Vollständig offline – keine Cloud-Verbindungen, keine Datenübertragung.
✓ Apple App Sandbox – isolierte Ausführung, kein Zugriff auf andere App-Daten.
✓ Auf Dienstgeräten ohne gesondertes Verfahren nutzbar.
Für die Nutzung auf einem privaten Gerät: Wenden Sie sich zunächst an Ihre Schulleitung, die das Einvernehmen mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde herstellt. Auf einem Dienstgerät können Sie NotenPilot direkt einsetzen.
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Einmalkauf für Mac und iPad – kein Abo, keine In-App-Käufe.