Notenverwaltung im Saarland – Datenschutz für Lehrkräfte
Saarländisches Schuldatenschutzgesetz (SSchulDSG) 2024 – Verschlüsselung und Schulleitung-Genehmigung
Rechtsgrundlage im Saarland
Das Saarland hat 2024 mit dem Saarländischen Schuldatenschutzgesetz (SSchulDSG) ein eigenständiges Gesetz zum Datenschutz an Schulen verabschiedet. Es ersetzt ältere Verordnungsregelungen und bildet gemeinsam mit dem Saarländischen Datenschutzgesetz (SDSG) und der unmittelbar geltenden DSGVO (EU 2016/679) den aktuellen Rechtsrahmen für die schulische Datenverarbeitung.
Das SSchulDSG konkretisiert die Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Schülerdaten, regelt die Pflichten von Schulleitung und Lehrkräften und legt technische Mindeststandards fest. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlandes (LfDI Saarland) überwacht die Einhaltung.
Private Geräte
Das SSchulDSG erlaubt Lehrkräften die Nutzung privater Geräte für schulische Datenverarbeitung unter folgenden Voraussetzungen:
- Genehmigung durch die Schulleitung – schriftliche Freigabe vor Beginn der Nutzung
- Vollständige Verschlüsselung – das SSchulDSG stellt ausdrückliche Anforderungen an die Verschlüsselung personenbezogener Daten auf privaten Geräten
- Zugriffsschutz – Passwort oder biometrische Absicherung
- Datenschutzerklärung – Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung
- Ausschließlich schulische Zwecke – Zweckbindung der verarbeiteten Daten
Dienstgeräte
Auf dienstlich bereitgestellten Geräten (schulische Macs und iPads) entfällt die Notwendigkeit eines privaten Genehmigungsverfahrens. Die Schule konfiguriert Dienstgeräte entsprechend den Vorgaben des SSchulDSG und des Schulträgers. NotenPilot kann auf Saarländischen Dienstgeräten ohne gesondertes privates Verfahren genutzt werden.
Technische Anforderungen
Das SSchulDSG 2024 schreibt für private Geräte folgende Maßnahmen vor:
- Starke Verschlüsselung – vollständige Geräteverschlüsselung oder Verschlüsselung der schulischen Daten (z. B. FileVault auf dem Mac, Geräteverschlüsselung auf dem iPad)
- Zugriffsschutz – starkes Passwort (mindestens 8 Zeichen, komplex) oder biometrische Authentifizierung
- Kein Drittlands-Datentransfer – keine Übertragung von Schülerdaten in nicht-europäische Cloud-Dienste ohne ausreichende Garantien
- Zweckbindung – Daten ausschließlich für schulische dienstliche Zwecke
- Sichere Löschung – vollständige Löschung aller Schülerdaten bei Gerätewechsel oder Beendigung des Schulverhältnisses
NotenPilot im Saarland
NotenPilot erfüllt die Anforderungen des neuen SSchulDSG 2024 vollständig:
✓ Touch ID / Face ID + Passwortschutz – mehrfacher Zugriffsschutz.
✓ Vollständig offline – keine Cloud-Verbindungen, kein Drittlands-Datentransfer.
✓ Apple App Sandbox – isolierte Ausführung, kein Zugriff auf andere App-Daten.
✓ Gesetzliche Verschlüsselungspflicht erfüllt – kompatibel mit dem SSchulDSG 2024.
Mit Schulleitung-Genehmigung können Sie NotenPilot auf Ihrem privaten Mac oder iPad einsetzen. Auf einem Dienstgerät ist NotenPilot direkt einsetzbar.
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Einmalkauf für Mac und iPad – kein Abo, keine In-App-Käufe.