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Notenverwaltung im Saarland – Datenschutz für Lehrkräfte

Saarländisches Schuldatenschutzgesetz (SSchulDSG) 2024 – Verschlüsselung und Schulleitung-Genehmigung

Rechtsgrundlage im Saarland

Das Saarland hat 2024 mit dem Saarländischen Schuldatenschutzgesetz (SSchulDSG) ein eigenständiges Gesetz zum Datenschutz an Schulen verabschiedet. Es ersetzt ältere Verordnungsregelungen und bildet gemeinsam mit dem Saarländischen Datenschutzgesetz (SDSG) und der unmittelbar geltenden DSGVO (EU 2016/679) den aktuellen Rechtsrahmen für die schulische Datenverarbeitung.

Das SSchulDSG konkretisiert die Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Schülerdaten, regelt die Pflichten von Schulleitung und Lehrkräften und legt technische Mindeststandards fest. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlandes (LfDI Saarland) überwacht die Einhaltung.

Private Geräte

Das SSchulDSG erlaubt Lehrkräften die Nutzung privater Geräte für schulische Datenverarbeitung unter folgenden Voraussetzungen:

Neu ab 2024: Das SSchulDSG legt erstmals gesetzliche Mindeststandards für die Verschlüsselung fest und schafft damit mehr Rechtssicherheit für Lehrkräfte im Saarland. Sprechen Sie die konkrete Umsetzung mit Ihrer Schulleitung ab.

Dienstgeräte

Auf dienstlich bereitgestellten Geräten (schulische Macs und iPads) entfällt die Notwendigkeit eines privaten Genehmigungsverfahrens. Die Schule konfiguriert Dienstgeräte entsprechend den Vorgaben des SSchulDSG und des Schulträgers. NotenPilot kann auf Saarländischen Dienstgeräten ohne gesondertes privates Verfahren genutzt werden.

Technische Anforderungen

Das SSchulDSG 2024 schreibt für private Geräte folgende Maßnahmen vor:

NotenPilot im Saarland

NotenPilot erfüllt die Anforderungen des neuen SSchulDSG 2024 vollständig:

✓ AES-256-Verschlüsselung – alle Schülerdaten werden lokal mit modernster Verschlüsselung gespeichert.
✓ Touch ID / Face ID + Passwortschutz – mehrfacher Zugriffsschutz.
✓ Vollständig offline – keine Cloud-Verbindungen, kein Drittlands-Datentransfer.
✓ Apple App Sandbox – isolierte Ausführung, kein Zugriff auf andere App-Daten.
✓ Gesetzliche Verschlüsselungspflicht erfüllt – kompatibel mit dem SSchulDSG 2024.

Mit Schulleitung-Genehmigung können Sie NotenPilot auf Ihrem privaten Mac oder iPad einsetzen. Auf einem Dienstgerät ist NotenPilot direkt einsetzbar.

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Einmalkauf für Mac und iPad – kein Abo, keine In-App-Käufe.

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