Notenverwaltung in Thüringen – Datenschutz für Lehrkräfte
ThürSchulO §136 Abs. 6 – Schulleitung-Genehmigung und kein US-Cloud-Einsatz
Rechtsgrundlage in Thüringen
In Thüringen regelt die Thüringer Schulordnung (ThürSchulO), insbesondere §136 Abs. 6, den Umgang mit personenbezogenen Schülerdaten durch Lehrkräfte. Ergänzend gelten das Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) und die unmittelbar anwendbare DSGVO (EU 2016/679).
Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) und das Thüringer Ministerium für Bildung haben Datenschutzhinweise für den schulischen Bereich veröffentlicht, in denen unter anderem der Einsatz von Cloud-Diensten mit Drittlandsbezug kritisch bewertet wird.
Private Geräte
Die ThürSchulO §136 Abs. 6 erlaubt Lehrkräften, personenbezogene Daten auf eigenen Geräten zu verarbeiten, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Genehmigung durch die Schulleitung – schriftliche Freigabe vor Beginn der Nutzung
- Schriftliche Datenschutzerklärung – Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben auf Schulebene
- Technische Schutzmaßnahmen – Verschlüsselung, Zugriffsschutz, Zweckbindung
- Ausschließlich lokale Datenhaltung – keine Übertragung in Cloud-Dienste ohne ausreichendes europäisches Datenschutzniveau
Dienstgeräte
Auf dienstlich bereitgestellten Geräten (schulische Macs und iPads) entfällt das private Genehmigungsverfahren. Die Schule ist für die datenschutzkonforme Konfiguration verantwortlich. NotenPilot kann auf Thüringischen Dienstgeräten ohne gesondertes privates Verfahren genutzt werden.
Cloud-Dienste und Datentransfer
Thüringen ist bekannt für eine besonders konsequente Haltung zum Drittlands-Datentransfer: Das Thüringer Ministerium für Bildung und der TLfDI haben wiederholt betont, dass Schülerdaten nicht in Cloud-Dienste außerhalb der EU bzw. des EWR übertragen werden dürfen, solange kein gültiger Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vorliegt oder keine ausreichenden Garantien nach Art. 46 DSGVO bestehen.
Technische Anforderungen
Für private Geräte, die für Schülerdaten genutzt werden, schreibt das Thüringer Datenschutzrecht vor:
- Vollverschlüsselung – der Datenspeicher muss verschlüsselt sein (FileVault auf dem Mac, Geräteverschlüsselung auf dem iPad)
- Zugriffsschutz – starkes Passwort oder biometrische Absicherung
- Kein US-Cloud-Einsatz – keine Datenübertragung in nicht-europäische Cloud-Dienste
- Zweckbindung – Schülerdaten ausschließlich für schulische dienstliche Zwecke
- Sichere Löschung – vollständige Datenlöschung bei Gerätewechsel oder Beendigung des Schulverhältnisses
NotenPilot in Thüringen
NotenPilot ist speziell für die strengen Datenschutzanforderungen ausgelegt, die in Thüringen gelten – insbesondere der Verzicht auf Cloud-Dienste:
✓ Kein Cloud-Einsatz – vollständig offline, keine US-Cloud, kein Drittanbieter.
✓ Touch ID / Face ID + Passwortschutz – mehrfacher Zugriffsschutz.
✓ Apple App Sandbox – isolierte Ausführung, kein Zugriff auf andere App-Daten.
✓ Lokale Datenhaltung – optimal für das Thüringer Datenschutzrecht geeignet.
Nach Schulleitung-Genehmigung und Unterzeichnung der Datenschutzerklärung sind Sie in Thüringen mit NotenPilot auf der sicheren Seite.
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Einmalkauf für Mac und iPad – kein Abo, keine In-App-Käufe.