Notenverwaltung in Bremen – Datenschutz für Lehrkräfte
Bremisches Schuldatenschutzrecht – Schulleitung-Genehmigung und Verschlüsselungspflicht
Rechtsgrundlage in Bremen
In der Freien Hansestadt Bremen regeln das Bremische Schulgesetz (BremSchulG) und das Bremische Datenschutzgesetz (BremDSG) in Verbindung mit der unmittelbar geltenden DSGVO (EU 2016/679) die Verarbeitung personenbezogener Schülerdaten. Der Senat für Kinder und Bildung erlässt ergänzende Verwaltungsvorschriften und Handreichungen für den datenschutzkonformen Einsatz digitaler Werkzeuge an Schulen.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen (LfDI Bremen) überwacht die Einhaltung und berät Schulen bei datenschutzrechtlichen Fragen.
Private Geräte
Das Bremische Schuldatenschutzrecht lässt die Nutzung privater Geräte für schulische Datenverarbeitung unter folgenden Voraussetzungen zu:
- Genehmigung durch die Schulleitung – schriftliche Freigabe ist vor der Nutzung einzuholen
- Datenschutzerklärung – schriftliche Verpflichtungserklärung der Lehrkraft
- Vollständige Verschlüsselung – Pflicht zur Verschlüsselung aller personenbezogenen Daten auf dem Gerät
- Zugriffsschutz – Passwort oder biometrische Absicherung
- Ausschließlich dienstliche Nutzung – Zweckbindung aller verarbeiteten Schülerdaten
Dienstgeräte
Auf dienstlich bereitgestellten Geräten (schulische Macs und iPads) entfällt das private Genehmigungsverfahren. Die Schule als Verantwortliche im Sinne der DSGVO konfiguriert Dienstgeräte datenschutzkonform. NotenPilot kann auf Bremer Dienstgeräten ohne gesondertes privates Verfahren genutzt werden.
Bremen hat im Rahmen des DigitalPakt Schule und der Landesinitiative „Digitale Schule" Dienstgeräte für Lehrkräfte bereitgestellt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Schulleitung nach Verfügbarkeit.
Technische Anforderungen
Das Bremische Schuldatenschutzrecht schreibt für private Geräte vor:
- Vollständige Verschlüsselung – der Gerätespeicher muss vollständig verschlüsselt sein (FileVault auf dem Mac, Geräteverschlüsselung auf dem iPad)
- Starker Zugriffsschutz – Passwort oder biometrische Authentifizierung (Touch ID / Face ID)
- Keine Drittlands-Clouds – keine Speicherung in Cloud-Diensten ohne ausreichendes europäisches Datenschutzniveau
- Zweckbindung – Schülerdaten nur für schulische dienstliche Zwecke
- Sichere Datenlöschung – vollständige Löschung aller Schülerdaten bei Gerätewechsel oder Ende des Schulverhältnisses
NotenPilot in Bremen
NotenPilot ist auf die Datenschutzanforderungen des Bremischen Schuldatenschutzrechts ausgelegt:
✓ Touch ID / Face ID + Passwortschutz – mehrfacher Zugriffsschutz.
✓ Vollständig offline – keine Cloud-Verbindungen, keine Datenübertragung.
✓ Apple App Sandbox – isolierte Ausführung, kein Zugriff auf andere App-Daten.
✓ Lokale Datenhaltung – kompatibel mit dem Bremischen Datenschutzrecht.
Mit Schulleitung-Genehmigung und unterzeichneter Datenschutzerklärung können Sie NotenPilot auf Ihrem privaten Mac oder iPad einsetzen – oder direkt auf einem Dienstgerät.
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Einmalkauf für Mac und iPad – kein Abo, keine In-App-Käufe.