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Notenverwaltung in Baden-Württemberg – Datenschutz für Lehrkräfte

Rechtliche Grundlagen, Genehmigungsprozess und technische Anforderungen für Notenverwaltungs-Apps in Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg

Die maßgebliche Norm ist die Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffentlichen Schulen" (VwV Datenschutz öffentliche Schulen) des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Sie konkretisiert die Anforderungen der DSGVO und des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg (LDSG BW) für den Schulbereich.

Die VwV regelt in Anlage 1 das Erklärungsformular, das Lehrkräfte unterzeichnen müssen, bevor sie Schülerdaten auf privaten Geräten verarbeiten. Die Schulleitung ist datenschutzrechtlich Verantwortliche und bleibt dies auch bei Nutzung eines privaten Geräts der Lehrkraft.

Genehmigungsprozess

Die Schulleitung genehmigt die Nutzung privater Geräte. Der Prozess im Überblick:

Technische Anforderungen

Die VwV Datenschutz BW nennt neun konkrete Pflichtmaßnahmen für private Geräte:

NotenPilot in Baden-Württemberg

NotenPilot erfüllt die technischen Anforderungen der VwV Datenschutz BW:

✓ AES-256-Verschlüsselung – alle Schülerdaten werden in der App-Datenbank verschlüsselt gespeichert.
✓ Passwortschutz + Touch ID / Face ID – App-eigene Zugriffssperre, unabhängig von der Gerätesperre.
✓ Vollständig offline – keine Internetverbindungen, kein öffentliches WLAN möglich, da keine Netzwerkfunktionen vorhanden.
✓ Keine Cloud-Synchronisation – Daten verlassen das Gerät nicht über die App.
✓ App Sandbox – strikte Betriebssystemabschirmung unter macOS und iPadOS.

Hinweis: Sprechen Sie vor der Nutzung mit Ihrer Schulleitung und unterzeichnen Sie gemeinsam die Erklärung nach Anlage 1 der VwV Datenschutz. Dies ist unabhängig von der technischen Eignung der App rechtlich verpflichtend.

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