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Notenverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern – Datenschutz für Lehrkräfte

SchulDSVO M-V 2020 – Schulleitung-Genehmigung und Datenschutzerklärung für private Geräte

Rechtsgrundlage in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern regelt die Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an öffentlichen Schulen (Schuldatenschutzverordnung – SchulDSVO M-V) von 2020 den Datenschutz im schulischen Bereich. Sie konkretisiert die Vorgaben der DSGVO und des Landesdatenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V) für den Schulbereich.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI M-V) überwacht die Einhaltung und steht Schulen beratend zur Seite.

Private Geräte

Die SchulDSVO M-V erlaubt Lehrkräften unter bestimmten Voraussetzungen, personenbezogene Schülerdaten auf privaten Geräten zu verarbeiten:

Hinweis: Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sind verpflichtet, im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) zu dokumentieren, auf welchen Geräten und durch welche Personen Schülerdaten verarbeitet werden. Sprechen Sie die Nutzung von NotenPilot mit Ihrer Schulleitung ab, damit die Dokumentation vollständig ist.

Dienstgeräte

Auf dienstlich bereitgestellten Geräten (schulische Macs und iPads) entfällt das private Genehmigungsverfahren. Die Schule ist als datenschutzrechtlich Verantwortliche für die konforme Gerätekonfiguration zuständig. NotenPilot kann auf Mecklenburg-Vorpommerschen Dienstgeräten ohne gesondertes privates Verfahren eingesetzt werden.

Technische Anforderungen

Die SchulDSVO M-V schreibt für private Geräte, die für Schülerdaten genutzt werden, vor:

NotenPilot in Mecklenburg-Vorpommern

NotenPilot erfüllt alle technischen Datenschutzanforderungen der SchulDSVO M-V:

✓ AES-256-Verschlüsselung – alle Schülerdaten werden lokal verschlüsselt gespeichert.
✓ Touch ID / Face ID + Passwortschutz – mehrfacher Zugriffsschutz.
✓ Vollständig offline – keine Cloud-Verbindungen, keine Datenübertragung.
✓ Apple App Sandbox – isolierte Ausführung, kein Zugriff auf andere App-Daten.
✓ Lokale Datenhaltung – kompatibel mit der SchulDSVO M-V.

Mit Schulleitung-Genehmigung und unterzeichneter Datenschutzerklärung können Sie NotenPilot auf Ihrem privaten Mac oder iPad einsetzen – oder direkt auf einem Dienstgerät.

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