Notenverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern – Datenschutz für Lehrkräfte
SchulDSVO M-V 2020 – Schulleitung-Genehmigung und Datenschutzerklärung für private Geräte
Rechtsgrundlage in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern regelt die Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an öffentlichen Schulen (Schuldatenschutzverordnung – SchulDSVO M-V) von 2020 den Datenschutz im schulischen Bereich. Sie konkretisiert die Vorgaben der DSGVO und des Landesdatenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V) für den Schulbereich.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI M-V) überwacht die Einhaltung und steht Schulen beratend zur Seite.
Private Geräte
Die SchulDSVO M-V erlaubt Lehrkräften unter bestimmten Voraussetzungen, personenbezogene Schülerdaten auf privaten Geräten zu verarbeiten:
- Schriftliche Genehmigung der Schulleitung – vor Beginn der Nutzung einzuholen
- Unterzeichnung einer Datenschutzerklärung – Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben
- Einhaltung technischer Schutzmaßnahmen – Verschlüsselung, Zugriffsschutz, Zweckbindung
- Ausschließlich dienstliche Nutzung – Schülerdaten dürfen nicht für private Zwecke verwendet werden
Dienstgeräte
Auf dienstlich bereitgestellten Geräten (schulische Macs und iPads) entfällt das private Genehmigungsverfahren. Die Schule ist als datenschutzrechtlich Verantwortliche für die konforme Gerätekonfiguration zuständig. NotenPilot kann auf Mecklenburg-Vorpommerschen Dienstgeräten ohne gesondertes privates Verfahren eingesetzt werden.
Technische Anforderungen
Die SchulDSVO M-V schreibt für private Geräte, die für Schülerdaten genutzt werden, vor:
- Vollverschlüsselung – der Datenspeicher des Geräts muss verschlüsselt sein (FileVault auf dem Mac, Geräteverschlüsselung auf dem iPad)
- Zugriffsschutz – starkes Passwort oder biometrische Absicherung
- Zweckbindung – Schülerdaten ausschließlich für schulische dienstliche Zwecke
- Keine Drittlands-Cloud – keine Speicherung in Cloud-Diensten ohne ausreichendes europäisches Datenschutzniveau
- Datenlöschung – vollständige Löschung aller Schülerdaten bei Gerätewechsel oder Beendigung des Dienstverhältnisses
NotenPilot in Mecklenburg-Vorpommern
NotenPilot erfüllt alle technischen Datenschutzanforderungen der SchulDSVO M-V:
✓ Touch ID / Face ID + Passwortschutz – mehrfacher Zugriffsschutz.
✓ Vollständig offline – keine Cloud-Verbindungen, keine Datenübertragung.
✓ Apple App Sandbox – isolierte Ausführung, kein Zugriff auf andere App-Daten.
✓ Lokale Datenhaltung – kompatibel mit der SchulDSVO M-V.
Mit Schulleitung-Genehmigung und unterzeichneter Datenschutzerklärung können Sie NotenPilot auf Ihrem privaten Mac oder iPad einsetzen – oder direkt auf einem Dienstgerät.
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Einmalkauf für Mac und iPad – kein Abo, keine In-App-Käufe.