Notenverwaltung in Brandenburg – Datenschutz für Lehrkräfte
DSV Schulen Brandenburg – Datenschutzerklärung nach Anlage 7 und Schulleitung-Genehmigung
Rechtsgrundlage in Brandenburg
In Brandenburg regelt die Datenschutzverordnung Schulen Brandenburg (DSV Schulen) in Verbindung mit dem Brandenburgischen Schulgesetz (BbgSchulG) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG) den Umgang mit personenbezogenen Schülerdaten. Die DSGVO gilt als unmittelbar anwendbares europäisches Recht.
Die DSV Schulen Brandenburg enthält im Anhang (Anlage 7) ein Musterdokument für die Datenschutzerklärung von Lehrkräften, die personenbezogene Daten auf privaten Geräten oder Datenträgern verarbeiten. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (LDA) überwacht die Einhaltung.
Private Geräte
Die DSV Schulen Brandenburg erlaubt die Nutzung privater Geräte für die schulische Datenverarbeitung unter definierten Voraussetzungen:
- Schriftliche Datenschutzerklärung – Unterzeichnung der Erklärung nach Anlage 7 der DSV Schulen
- Genehmigung durch die Schulleitung – die Schulleitung prüft und genehmigt die Nutzung
- Einhaltung technischer Mindestanforderungen – Verschlüsselung, Zugriffsschutz, Datenlöschung
- Ausschließlich dienstliche Nutzung – die Schülerdaten dürfen nur für schulische Zwecke verwendet werden
Dienstgeräte
Auf dienstlich bereitgestellten Geräten (schulische Macs und iPads) entfällt das private Genehmigungsverfahren. Die Schule konfiguriert die Geräte datenschutzkonform und trägt als Verantwortliche die datenschutzrechtliche Pflicht. NotenPilot kann auf Brandenburgischen Dienstgeräten ohne gesonderte Anlage-7-Erklärung genutzt werden.
Technische Anforderungen
Die DSV Schulen Brandenburg schreibt für private Geräte vor:
- Verschlüsselung – personenbezogene Daten müssen auf dem Gerät verschlüsselt gespeichert sein (z. B. durch FileVault auf dem Mac oder durch Geräteverschlüsselung auf dem iPad)
- Zugriffsschutz – starkes Passwort oder biometrische Absicherung
- Keine Weitergabe – Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder in Drittlands-Cloud-Diensten gespeichert werden
- Sichere Löschung – bei Nichtmehr-Benötigung oder Gerätewechsel müssen alle Schülerdaten sicher gelöscht werden
- Kontrollrecht der Schulleitung – die Schulleitung hat das Recht, die Einhaltung der Datenschutzpflichten zu kontrollieren
NotenPilot in Brandenburg
NotenPilot erfüllt alle technischen Datenschutzanforderungen der DSV Schulen Brandenburg:
✓ Touch ID / Face ID + Passwortschutz – mehrfacher Zugriffsschutz.
✓ Vollständig offline – keine Cloud-Verbindungen, keine Datenübertragung.
✓ Apple App Sandbox – isolierte Ausführung, kein Zugriff auf andere App-Daten.
✓ Sichere lokale Datenhaltung – kompatibel mit der DSV Schulen Brandenburg.
Unterzeichnen Sie die Anlage-7-Erklärung bei Ihrer Schulleitung – danach können Sie NotenPilot direkt einsetzen.
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Einmalkauf für Mac und iPad – kein Abo, keine In-App-Käufe.