Notenverwaltung in Schleswig-Holstein – Datenschutz für Lehrkräfte
DSGVO, SchulG SH und LDSG SH – Schulleitung-Genehmigung für private Geräte, Dienstgeräte uneingeschränkt nutzbar
Rechtsgrundlage in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein galt bis 2025 die Schuldatenschutzverordnung Schleswig-Holstein (SchulDSVO SH) als eigenständige Verordnung. Diese war befristet und ist 2025 ausgelaufen. Seither gilt der Datenschutz an Schulen unmittelbar nach der DSGVO (EU 2016/679) in Verbindung mit dem Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz (SchulG SH) und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH).
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde und stellt Informationen und Handreichungen für Schulen bereit.
Private Geräte
Auch ohne eigenständige Schuldatenschutzverordnung bleibt die Nutzung privater Geräte für schulische Datenverarbeitung grundsätzlich möglich – auf Basis der DSGVO und des SchulG SH. Die typischen Voraussetzungen gelten weiterhin:
- Genehmigung durch die Schulleitung – schriftliche Freigabe vor Beginn der Nutzung
- Datenschutzerklärung – schriftliche Verpflichtungserklärung der Lehrkraft
- Vollständige Verschlüsselung – des Gerätespeichers (FileVault auf dem Mac, Geräteverschlüsselung auf dem iPad)
- Zugriffsschutz – Passwort oder biometrische Absicherung
- Keine Drittlands-Cloud – keine Übertragung in Cloud-Dienste ohne ausreichendes EU-Datenschutzniveau
Da die SchulDSVO SH ausgelaufen ist und eine Nachfolgeregelung erwartet wird, empfehlen wir, die Nutzung mit der Schulleitung und dem zuständigen Datenschutzbeauftragten abzustimmen und aktuelle Hinweise des Ministeriums für Bildung SH zu beachten.
Dienstgeräte
Auf dienstlich bereitgestellten Geräten (schulische Macs und iPads) entfällt das private Genehmigungsverfahren. Die Schule ist als datenschutzrechtlich Verantwortliche für die konforme Konfiguration zuständig. NotenPilot kann auf Schleswig-Holsteinischen Dienstgeräten ohne gesondertes privates Verfahren genutzt werden – unabhängig von der aktuellen Übergangssituation bei der Schuldatenschutzverordnung.
Technische Anforderungen
Auf Basis der DSGVO und des LDSG SH gelten für private Geräte:
- Vollverschlüsselung – der Gerätespeicher muss vollständig verschlüsselt sein
- Starker Zugriffsschutz – Passwort oder biometrische Authentifizierung
- Zweckbindung – Schülerdaten ausschließlich für schulische dienstliche Zwecke
- Keine Drittlands-Cloud – keine Übertragung von Schülerdaten in Cloud-Dienste ohne angemessenes Datenschutzniveau
- Sichere Löschung – vollständige Datenlöschung bei Gerätewechsel oder Ende des Dienstverhältnisses
NotenPilot in Schleswig-Holstein
NotenPilot erfüllt alle technischen Datenschutzanforderungen, die in Schleswig-Holstein – sowohl nach der bisherigen SchulDSVO SH als auch nach der direkt geltenden DSGVO – gelten:
✓ Touch ID / Face ID + Passwortschutz – mehrfacher Zugriffsschutz.
✓ Vollständig offline – keine Cloud-Verbindungen, kein Drittlands-Datentransfer.
✓ Apple App Sandbox – isolierte Ausführung, kein Zugriff auf andere App-Daten.
✓ Auf Dienstgeräten uneingeschränkt nutzbar.
Stimmen Sie die Nutzung auf einem privaten Gerät mit Ihrer Schulleitung ab. Auf einem Dienstgerät können Sie NotenPilot direkt einsetzen.
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Einmalkauf für Mac und iPad – kein Abo, keine In-App-Käufe.