Notenverwaltung in Sachsen – Datenschutz für Lehrkräfte
VwV Schuldatenschutz Sachsen – Rechtliche Grundlagen für private Geräte und Dienstgeräte
Rechtsgrundlage in Sachsen
Die zentrale Norm ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Datenschutz beim Umgang mit personenbezogenen Daten an Schulen (VwV Schuldatenschutz), veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt und abrufbar über REVOSax. Sie konkretisiert die DSGVO und das Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) im Schulbereich.
Ergänzend gilt das Sächsische Schulgesetz (SächsSchulG). Der Freistaat Sachsen stellt über den DigitalPakt zunehmend Dienstgeräte für Lehrkräfte bereit.
Private Geräte
Die VwV Schuldatenschutz (Teil V Nr. 2b) erlaubt Lehrkräften, private Geräte für dienstliche Aufgaben zu nutzen – setzt dabei jedoch enge Grenzen:
Für die Nutzung einer dauerhaften Notenverwaltungs-App auf einem privaten Gerät empfehlen wir daher, die konkrete Zulässigkeit vorab mit der Schulleitung und dem Schulischen Datenschutzbeauftragten zu klären.
Dienstgeräte
Auf dienstlich bereitgestellten Geräten (schulische Macs und iPads) gelten die Einschränkungen der VwV für private mobile Geräte nicht. Die Schule ist für die datenschutzkonforme Konfiguration verantwortlich. NotenPilot kann auf Dienstgeräten uneingeschränkt eingesetzt werden.
Technische Anforderungen
Für private mobile Geräte schreibt die VwV vor:
- Verschlüsselung – personenbezogene Daten auf privaten mobilen Datenträgern müssen verschlüsselt und passwortgeschützt sein
- Datenlöschung durch Formatierung bei Nichtmehr-Benötigung
- Kontrollrecht – die Schulleitung und ggf. die Datenschutzbeauftragte können Zugang zu privaten Datenträgern verlangen
- Datenschutzerklärung – schriftliche Unterzeichnung durch die Lehrkraft
NotenPilot in Sachsen
NotenPilot erfüllt die technischen Datenschutzanforderungen der VwV Schuldatenschutz vollständig:
✓ Passwortschutz + Touch ID / Face ID – mehrfacher Zugriffsschutz.
✓ Keine Netzwerkverbindungen – Daten verlassen das Gerät nicht.
✓ Auf Dienstgeräten uneingeschränkt nutzbar.
Für die Nutzung auf einem privaten Gerät empfehlen wir: Stimmen Sie die Nutzung vorab mit Ihrer Schulleitung ab und klären Sie die konkrete Auslegung der VwV in Ihrer Schule.
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Einmalkauf für Mac und iPad – kein Abo, keine In-App-Käufe.