Notenverwaltung in Sachsen-Anhalt – Datenschutz für Lehrkräfte
SchulG LSA und DSGVO – Schulleitung-Genehmigung und Datenschutzerklärung für private Geräte
Rechtsgrundlage in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt regelt das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt (DSG LSA) und der unmittelbar geltenden DSGVO (EU 2016/679) die Verarbeitung personenbezogener Schülerdaten.
Das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt gibt ergänzende Runderlasse und Handreichungen heraus, die die datenschutzkonforme Nutzung digitaler Werkzeuge an Schulen konkretisieren. Lehrkräfte sind gemäß §75 SchulG LSA zur Vertraulichkeit und zum Schutz personenbezogener Daten verpflichtet.
Private Geräte
Die Nutzung privater Geräte für die Verarbeitung von Schülerdaten ist in Sachsen-Anhalt unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Genehmigung durch die Schulleitung – die Schulleitung prüft und erteilt die Freigabe für die private Gerätenutzung
- Schriftliche Datenschutzerklärung – Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben
- Einhaltung technischer Mindestanforderungen – Verschlüsselung, Zugriffsschutz, Zweckbindung
- Ausschließlich schulische Zwecke – personenbezogene Daten dürfen nicht für private Zwecke genutzt werden
Dienstgeräte
Auf dienstlich bereitgestellten Geräten (schulische Macs und iPads) entfällt die Notwendigkeit des privaten Genehmigungsverfahrens. Die Schule ist als datenschutzrechtlich Verantwortliche für die konforme Gerätekonfiguration zuständig. NotenPilot kann auf Sachsen-Anhaltischen Dienstgeräten ohne gesondertes privates Verfahren genutzt werden.
Technische Anforderungen
Für private Geräte, die für Schülerdaten genutzt werden, gilt in Sachsen-Anhalt:
- Vollverschlüsselung – der Datenspeicher des Geräts muss verschlüsselt sein (z. B. FileVault auf dem Mac, Geräteverschlüsselung auf dem iPad)
- Zugriffsschutz – starkes Passwort oder biometrische Absicherung
- Zweckbindung – Schülerdaten ausschließlich für schulische dienstliche Zwecke
- Keine Drittlands-Cloud – Daten dürfen nicht in Cloud-Dienste ohne angemessenes europäisches Datenschutzniveau übertragen werden
- Sichere Löschung – vollständige Datenlöschung bei Gerätewechsel oder Ende des Dienstverhältnisses
NotenPilot in Sachsen-Anhalt
NotenPilot erfüllt alle technischen Datenschutzanforderungen, die Sachsen-Anhaltische Lehrkräfte einhalten müssen:
✓ Touch ID / Face ID + Passwortschutz – mehrfacher Zugriffsschutz.
✓ Vollständig offline – keine Cloud-Verbindungen, keine Datenübertragung.
✓ Apple App Sandbox – isolierte Ausführung, kein Zugriff auf andere App-Daten.
✓ Lokale Datenhaltung – kompatibel mit dem Datenschutzrecht Sachsen-Anhalts.
Mit Schulleitung-Genehmigung und unterzeichneter Datenschutzerklärung können Sie NotenPilot auf Ihrem privaten Mac oder iPad datenschutzkonform einsetzen.
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Einmalkauf für Mac und iPad – kein Abo, keine In-App-Käufe.