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Notenverwaltung in Rheinland-Pfalz – Datenschutz für Lehrkräfte

Schulrechtliche Regelungen RLP – Genehmigung durch Schulleitung und Datenschutzerklärung

Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ergibt sich der Rahmen für den schulischen Datenschutz aus mehreren Quellen: dem Schulgesetz Rheinland-Pfalz (SchulG RLP), den schulstufenspezifischen Schulordnungen (u. a. der Übergreifenden Schulordnung ÜSchO), dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP) sowie der unmittelbar geltenden DSGVO (EU 2016/679).

Das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz gibt ergänzende Rundschreiben und Handreichungen für Schulen heraus, die konkretisieren, unter welchen Voraussetzungen Lehrkräfte digitale Werkzeuge für die Unterrichtsvorbereitung und Notenverwaltung einsetzen dürfen.

Private Geräte

Die Nutzung privater Geräte für die Verarbeitung personenbezogener Schülerdaten ist in Rheinland-Pfalz unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

Hinweis: Das Ministerium für Bildung RLP stellt auf seinen Serviceseiten Musterformulare und Handreichungen zur datenschutzkonformen Nutzung privater Geräte an Schulen bereit. Fragen Sie Ihre Schulleitung nach den aktuellen Vorlagen.

Dienstgeräte

Auf dienstlich bereitgestellten Geräten (schulische Macs und iPads) entfällt das private Genehmigungsverfahren. Die Schule oder der Schulträger konfiguriert die Geräte datenschutzkonform. NotenPilot kann auf Rheinland-Pfälzischen Dienstgeräten direkt eingesetzt werden.

Technische Anforderungen

Für private Geräte, die für Schülerdaten genutzt werden, schreiben die schulrechtlichen Regelungen in Rheinland-Pfalz vor:

NotenPilot in Rheinland-Pfalz

NotenPilot ist auf die Datenschutzanforderungen ausgelegt, die Rheinland-Pfälzische Lehrkräfte erfüllen müssen:

✓ AES-256-Verschlüsselung – alle Schülerdaten werden lokal verschlüsselt gespeichert.
✓ Touch ID / Face ID + Passwortschutz – mehrfacher Zugriffsschutz.
✓ Vollständig offline – keine Cloud-Verbindungen, keine Datenübertragung.
✓ Apple App Sandbox – isolierte Ausführung, kein Zugriff auf andere App-Daten.
✓ Lokale Datenhaltung – kompatibel mit dem Datenschutzrecht RLP.

Nach Schulleitung-Genehmigung und Unterzeichnung der Datenschutzerklärung können Sie NotenPilot auf Ihrem privaten Mac oder iPad einsetzen.

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Einmalkauf für Mac und iPad – kein Abo, keine In-App-Käufe.

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