Notenverwaltung in Rheinland-Pfalz – Datenschutz für Lehrkräfte
Schulrechtliche Regelungen RLP – Genehmigung durch Schulleitung und Datenschutzerklärung
Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ergibt sich der Rahmen für den schulischen Datenschutz aus mehreren Quellen: dem Schulgesetz Rheinland-Pfalz (SchulG RLP), den schulstufenspezifischen Schulordnungen (u. a. der Übergreifenden Schulordnung ÜSchO), dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP) sowie der unmittelbar geltenden DSGVO (EU 2016/679).
Das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz gibt ergänzende Rundschreiben und Handreichungen für Schulen heraus, die konkretisieren, unter welchen Voraussetzungen Lehrkräfte digitale Werkzeuge für die Unterrichtsvorbereitung und Notenverwaltung einsetzen dürfen.
Private Geräte
Die Nutzung privater Geräte für die Verarbeitung personenbezogener Schülerdaten ist in Rheinland-Pfalz unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Genehmigung durch die Schulleitung – die Schulleitung erteilt die Freigabe nach Prüfung der technischen Voraussetzungen
- Schriftliche Datenschutzerklärung – Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen
- Beteiligung der schulischen Datenschutzbeauftragten – bei datenschutzrechtlichen Fragen wird die schulische oder schulträgerseitige Datenschutzbeauftragte einbezogen
- Technische Mindestanforderungen – Verschlüsselung, Zugriffsschutz, Zweckbindung
Dienstgeräte
Auf dienstlich bereitgestellten Geräten (schulische Macs und iPads) entfällt das private Genehmigungsverfahren. Die Schule oder der Schulträger konfiguriert die Geräte datenschutzkonform. NotenPilot kann auf Rheinland-Pfälzischen Dienstgeräten direkt eingesetzt werden.
Technische Anforderungen
Für private Geräte, die für Schülerdaten genutzt werden, schreiben die schulrechtlichen Regelungen in Rheinland-Pfalz vor:
- Vollverschlüsselung – das Gerät oder der Datenspeicher muss vollständig verschlüsselt sein
- Zugriffsschutz – Passwort oder biometrische Absicherung
- Keine Cloud-Dienste ohne EU-Datenschutzniveau – Daten dürfen nicht in Drittlands-Clouds oder ohne entsprechende Rechtsgrundlage gespeichert werden
- Zweckbindung – Schülerdaten ausschließlich für dienstliche schulische Zwecke
- Datenlöschung – sichere Löschung bei Gerätewechsel oder Ausscheiden aus dem Dienst
NotenPilot in Rheinland-Pfalz
NotenPilot ist auf die Datenschutzanforderungen ausgelegt, die Rheinland-Pfälzische Lehrkräfte erfüllen müssen:
✓ Touch ID / Face ID + Passwortschutz – mehrfacher Zugriffsschutz.
✓ Vollständig offline – keine Cloud-Verbindungen, keine Datenübertragung.
✓ Apple App Sandbox – isolierte Ausführung, kein Zugriff auf andere App-Daten.
✓ Lokale Datenhaltung – kompatibel mit dem Datenschutzrecht RLP.
Nach Schulleitung-Genehmigung und Unterzeichnung der Datenschutzerklärung können Sie NotenPilot auf Ihrem privaten Mac oder iPad einsetzen.
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Einmalkauf für Mac und iPad – kein Abo, keine In-App-Käufe.