Notenverwaltung in Hamburg – Datenschutz für Lehrkräfte
Hamburgisches Schuldatenschutzrecht – Strenge Regeln für private Geräte, Dienstgeräte uneingeschränkt nutzbar
Rechtsgrundlage in Hamburg
In Hamburg regeln das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG), das Hamburgische Datenschutzgesetz (HmbDSG) sowie ergänzende Verwaltungsvorschriften der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) den Umgang mit personenbezogenen Schülerdaten. Die DSGVO gilt übergeordnet als unmittelbar anwendbares europäisches Recht.
Hamburg hat im Stadtstaaten-Vergleich besonders restriktive Regelungen für die Nutzung privater Geräte bei der schulischen Datenverarbeitung entwickelt.
Private Geräte
Das hamburgische Schuldatenschutzrecht lässt für den mobilen Einsatz mit Schülerdaten primär verschlüsselte externe Datenträger (z. B. verschlüsselte USB-Sticks) unter Schulleitung-Genehmigung zu. Die dauerhafte lokale Datenhaltung auf privaten Geräten (Smartphones, Tablets, private Laptops) ist nach den geltenden Hamburger Regelungen für Schülerdaten sehr eingeschränkt.
Die BSB und der HmbBfDI stellen Handreichungen zur datenschutzkonformen Nutzung digitaler Werkzeuge an Hamburger Schulen bereit. Konsultieren Sie diese Ressourcen, bevor Sie personenbezogene Schülerdaten auf privaten Geräten verarbeiten.
Dienstgeräte
Auf dienstlich bereitgestellten Geräten (schulische Macs und iPads) gelten die Einschränkungen für private Geräte nicht. Die Schule ist als Verantwortliche im Sinne der DSGVO für die datenschutzkonforme Konfiguration zuständig. Hamburg hat im Rahmen des DigitalPakt und eigener Landesprogramme zahlreiche Dienstgeräte für Lehrkräfte beschafft.
NotenPilot kann auf Hamburger Dienstgeräten vollständig und ohne gesondertes privates Genehmigungsverfahren eingesetzt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Schulleitung nach einem verfügbaren Dienstgerät.
Technische Anforderungen
Für alle Geräte, die für schulische Datenverarbeitung genutzt werden, gelten in Hamburg:
- Vollverschlüsselung – der Datenspeicher muss vollständig verschlüsselt sein
- Zugriffsschutz – Passwort oder biometrische Absicherung
- Zweckbindung – Schülerdaten nur für schulische dienstliche Zwecke
- Kein Drittlands-Datentransfer – keine Übertragung in Cloud-Dienste ohne ausreichendes EU-Datenschutzniveau
- Schulleitung-Genehmigung – für externe Datenträger und mobile Nutzung
NotenPilot in Hamburg
Auf einem Dienstgerät erfüllt NotenPilot alle technischen Anforderungen des hamburgischen Schuldatenschutzrechts:
✓ Kein Cloud-Einsatz – vollständig offline, kein Drittanbieter, kein Datentransfer.
✓ Touch ID / Face ID + Passwortschutz – mehrfacher Zugriffsschutz.
✓ Apple App Sandbox – isolierte Ausführung, kein Zugriff auf andere App-Daten.
✓ Auf Dienstgeräten uneingeschränkt nutzbar.
Für private Geräte: Sprechen Sie die Nutzung vorab unbedingt mit Ihrer Schulleitung und dem Datenschutzbeauftragten ab. Auf einem Dienstgerät können Sie NotenPilot direkt einsetzen.
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Einmalkauf für Mac und iPad – kein Abo, keine In-App-Käufe.