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Notenverwaltung in Bremen – Datenschutz für Lehrkräfte

Bremisches Schuldatenschutzrecht – Schulleitung-Genehmigung und Verschlüsselungspflicht

Rechtsgrundlage in Bremen

In der Freien Hansestadt Bremen regeln das Bremische Schulgesetz (BremSchulG) und das Bremische Datenschutzgesetz (BremDSG) in Verbindung mit der unmittelbar geltenden DSGVO (EU 2016/679) die Verarbeitung personenbezogener Schülerdaten. Der Senat für Kinder und Bildung erlässt ergänzende Verwaltungsvorschriften und Handreichungen für den datenschutzkonformen Einsatz digitaler Werkzeuge an Schulen.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen (LfDI Bremen) überwacht die Einhaltung und berät Schulen bei datenschutzrechtlichen Fragen.

Private Geräte

Das Bremische Schuldatenschutzrecht lässt die Nutzung privater Geräte für schulische Datenverarbeitung unter folgenden Voraussetzungen zu:

Hinweis: Der Senat für Kinder und Bildung Bremen stellt Schulen Musterformulare und Handreichungen zur datenschutzkonformen Nutzung privater Geräte bereit. Fragen Sie Ihre Schulleitung nach den aktuellen Unterlagen, bevor Sie personenbezogene Schülerdaten auf privaten Geräten verarbeiten.

Dienstgeräte

Auf dienstlich bereitgestellten Geräten (schulische Macs und iPads) entfällt das private Genehmigungsverfahren. Die Schule als Verantwortliche im Sinne der DSGVO konfiguriert Dienstgeräte datenschutzkonform. NotenPilot kann auf Bremer Dienstgeräten ohne gesondertes privates Verfahren genutzt werden.

Bremen hat im Rahmen des DigitalPakt Schule und der Landesinitiative „Digitale Schule" Dienstgeräte für Lehrkräfte bereitgestellt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Schulleitung nach Verfügbarkeit.

Technische Anforderungen

Das Bremische Schuldatenschutzrecht schreibt für private Geräte vor:

NotenPilot in Bremen

NotenPilot ist auf die Datenschutzanforderungen des Bremischen Schuldatenschutzrechts ausgelegt:

✓ AES-256-Verschlüsselung – alle Schülerdaten werden lokal verschlüsselt gespeichert.
✓ Touch ID / Face ID + Passwortschutz – mehrfacher Zugriffsschutz.
✓ Vollständig offline – keine Cloud-Verbindungen, keine Datenübertragung.
✓ Apple App Sandbox – isolierte Ausführung, kein Zugriff auf andere App-Daten.
✓ Lokale Datenhaltung – kompatibel mit dem Bremischen Datenschutzrecht.

Mit Schulleitung-Genehmigung und unterzeichneter Datenschutzerklärung können Sie NotenPilot auf Ihrem privaten Mac oder iPad einsetzen – oder direkt auf einem Dienstgerät.

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Einmalkauf für Mac und iPad – kein Abo, keine In-App-Käufe.

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